Responsibility to Protect [RtoP]
November 8th, 2011 Kommentare deaktiviert
“Die Verantwortung zu beschützen”. RtoP besagt, dass jeder Staat eine Schutzverantwortung für die eigene Bevölkerung hat und dass diese Schutzverantwortung auf die “internationale Gemeinschaft” übergeht, wenn ein Staat nicht fähig oder nicht willens ist, die Bevölkerung vor Massenverbrechen zu schützen. Die “Schutzverantwortung” berechtigt die “internationale Gemeinschaft” zu militärischen Intervention in jedem Staat, der gegenüber seiner Bevölkerung der Schutzverantwortung nicht nachkommt.
RtoP ist ein Kind der ICISS [International Commission on Intervention and State Sovereignty] und strebt nichts weniger an als eine epochale Veränderung des Völkerrechts: RtoP wertet letztlich das in der UN-Charta verankerte Souveränitäts-Paradigma ab und relativiert es durch einen ihm übergeordneten Menschenrechts-Maßstab. Der Natoangriff auf Libyen z.B wurde mit der “Schutzpflicht” völkerrechtlich legitimiert und das RtoP innewohnende Missbrauchspotential trat dabei klar zu Tage.
Von den allgemeinen Jubelarien der MSM hebt sich der Kommentar Reinhard Merkels in Die Zeit wohltuend ab. Der Völkerstrafrechtler und Rechtsphilosoph der Uni Hamburg warnt eindringlich und erläutert, warum die Nato-Intervention in Libyen die Grundlagen des Völkerrechts beschädigt. Ein Ausschnitt sei hier eingestellt, der Artikel ist in Gänze lesenswert.
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Noch ist die globale Responsibility to Protect (RtoP) keine verbindliche Norm des Völkerrechts. Sie ist ein sich langsam entwickelndes Prinzip. Mit ihm erhält die alte Idee der humanitären Intervention eine plausiblere Gestalt und eine stärkere Grundlage. Nicht eine moralische Befugnis steht infrage, sondern eine rechtliche Pflicht. Für deren Erfüllung ist zunächst jeder Staat in seinen eigenen Herrschaftsgrenzen zuständig. Verkehrt er diese Pflicht in ihr Gegenteil und überzieht die seinem Schutz Befohlenen mit schweren völkerrechtlichen Verbrechen, dann kommt zuletzt auch ein militärisches Eingreifen nach Kapitel VII der UN-Charta infrage.Das ist eine erfreuliche Entwicklung des Völkerrechts. Dass sie aber selber geschützt werden muss, nämlich vor dem Zugriff auf ihr Potenzial zum Missbrauch, hat die Libyen Intervention beklemmend deutlich gemacht. Wie alle Hilfspflichten ist die RtoP in ihrem Inhalt unbestimmt. Das empfiehlt sie als Maskerade für jederlei sonstigen Zweck. Frühjahr 2008 erwog Frankreich unter Rekurs auf die RtoP eine Intervention in Birma, um nach dem verheerenden Zyklon Nargis die Versorgung der Bevölkerung gegen das dortige Regime durchzusetzen . Das mag ein ehrenwertes Motiv gewesen sein. Aber nur Monate später berief sich Russland für seine gewaltsame Intervention in Abchasien auf seine »Schutzpflicht«. Und nun hat sich die Nato den noblen Titel für ihr Ziel des Regimewechsels in Libyen erschlichen. Was wird vor der Vielfalt menschlichen Elends künftig anderen einfallen, um erst die Schutzpflicht und dann die Waffen zu mobilisieren? Das ist nur eines der unbemerkten Kollateralopfer dieser Intervention. Für viele Staaten ist auf die RtoP ein finsterer Schatten des Verdachts gefallen.[...]
Aus: Der illegitime Triumph von Reinhard Merkel.